Nutzungsbedingungen

Dies sind meine Standardbedingungen für jedes Designprojekt. Lies sie gut durch, und wenn dir irgendetwas als potenzielles Problem auffällt, lass es mich vor Projektbeginn wissen und wir können Änderungen besprechen, die für dein spezifisches Projekt erforderlich sein könnten.

ANWENDUNGSBEREICH

ANWENDUNGSBEREICH

Diana Jermann Graphic Design bietet Unternehmen und Einzelpersonen (zusammen die "Kunden") Dienstleistungen im Bereich Grafikdesign, Branding, Layouts und verwandter Gestaltungsarbeiten (zusammen die "Dienstleistungen") an.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (die "AGB") gelten für alle von Diana Jermann erbrachten Dienstleistungen. Die konkreten Leistungs- und Zahlungsdetails werden in einem separaten Vertrag (das "Designprojekt Vertrag") vereinbart. Zusammen bilden die AGB und das Bestellformular die rechtsverbindliche Vereinbarung (die "Vereinbarung").


Mit Auftragserteilung bestätigen die Kunden die Kenntnis und Akzeptanz dieser AGB.

ZAHLUNGEN

ZAHLUNGEN

Anzahlungen, Abschlusszahlungen und Lieferung


Eine Anzahlung in Höhe von 50% der Gesamtkosten des Projekts ist fällig, bevor ich mit der Arbeit beginne. 

Der verbleibende Restbetrag für die Dienstleistungen, müssen vollständig bezahlt werden, bevor die endgültigen Dienstleistungen freigegeben werden. Diana Jermann behält sich das Recht vor, die Auslieferung aller Dienstleistungen bis zum Eingang der vollständigen Zahlung zurückzuhalten.

 

Sollten die Kunden  länger als 30 Tage nicht erreichbar sein, behält sich Diana Jermann das Recht vor, den ausstehenden Betrag vor dem Projektende in Rechnung zu stellen.

 

Kunden können einen Zahlungsplan beantragen, den Diana Jermann nach ihrem alleinigen Ermessen akzeptieren kann. Jeder Zahlungsplan muss schriftlich vereinbart werden.

 

Rechnungen werden per E-Mail, an die zuletzt verfügbare E-Mailadresse versendet.

Alle Zahlungen sind innerhalb von 15 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Bei Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. ab Fälligkeit an.

 

Sofern nichts anderes vereinbart sind Preisangaben in CHF und exkl. Mehrwertsteuer.

Bleibt eine Zahlung länger als 30 Tage aus, behält sich Diana Jermann  das Recht vor, alle Kosten in Rechnung zu stellen, die bei der Einziehung und Beitreibung des unbezahlten Betrags entstehen, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Anwaltskosten, Gebühren für Inkassobüros und Verwaltungskosten.

MITWIRKUNG DER KUNDEN

MITWIRKUNG DER KUNDEN

Die Kunden stellen Diana Jermann alle für das Projekt erforderlichen Informationen und Materialien (z.B. Inhalte, Bilder, Logos, Texte) rechtzeitig zur Verfügung und arbeiten konstruktiv mit, damit das Projekt reibungslos abläuft.

 

Die Kunden gewährleisten, dass sie alle erforderlichen Rechte an den von ihnen bereitgestellten Materialien besitzen bzw. berechtigt sind, diese im Projekt verwenden zu lassen. Diana Jermann ist nicht verpflichtet, vom Kunden geliefertes Material auf mögliche Rechtsverstösse (z.B. Urheberrechte Dritter) zu prüfen.

 

Sollten Dritte Ansprüche aufgrund von Kundenmaterialien erheben (etwa wegen Urheberrechts- oder Markenrechtsverletzungen durch vom Kunden gelieferte Inhalte), so tragen die Kunden alle daraus entstehenden Schäden und Kosten. Die Kunden stellen in einem solchen Fall Diana Jermann von jeglicher Haftung frei und übernehmen etwaige notwendige Aufwendungen (z.B. Anwaltskosten).

SCHRIFTARTEN

SCHRIFTARTEN

Lizenzierung von verwendeten Schriftarten oder Schriftfamilien


Alle Schriftarten oder Fonts, die für das endgültige Design und/oder zur Unterstützung der Markenidentität erworben werden, unterliegen den Gesetzen zur kommerziellen Lizenzierung. Eine Lizenz für eine Schriftart oder ein Schriftbild gibt nur dem Eigentümer das volle Recht, die Schriftart oder das Schriftbild nach Bedarf zu nutzen.


In der ersten Konzeptpräsentation werden Informationen über die verwendeten Schriften und wo sie erworben werden können getielt. Es liegt in der Verantwortung der Kundendie erforderlichen Lizenzen für Schriften (bezahlt oder unbezahlt) zu erwerben. Dies ist auch bei der Genehmigung von Entwürfen zu beachten.

 

Es verstösst gegen das Gesetz, wenn Diana Jermann eine „Kopie“ einer Schriftart zur Verfügung stellt, die Diana Jermann gehört und die von Diana Jermann erworben wurde.

 

Wenn Kunden eine Kopie einer von Diana Jermann erworbenen Schriftart für die kommerzielle Nutzung verwenden möchten, müssen sie die entsprechende Lizenz erwerben und sie auf ihren Namen registrieren lassen.

 

In der Regel muss eine in einem Logo verwendete Schriftart nicht lizenziert werden, da die Grafiken in Vektorgrafiken umgewandelt werden und nicht mehr bearbeitet werden können. Benötigen Kunden jedoch eine Schriftart für die Verwendung in deinem eigenen Kunstwerk zu Bearbeitungszwecken, z. B. auf einer Website oder in einer Druckpräsentation, dann benötigen sie eine eigene Lizenz durch den Erwerb einer Desktop-Lizenz.

EINSCHRÄNKUNGEN

EINSCHRÄNKUNGEN

Nutzungsrechte und Einschränkungen


Vor vollständiger Bezahlung werden den Kunden keinerlei Rechte an den bisher von Diana Jermann präsentierten Entwürfen, Konzepten oder Skizzen eingeräumt. Insbesondere dürfen Kunden vor Abschluss des Projekts keine präsentierten Ideen oder Dateien verwenden, bearbeiten, kopieren oder an Dritte weitergeben.

 

Alle ursprünglichen Vorbereitungsmaterialien, Skizzen, Entwürfe, Grafiken sowie sonstige Zwischenergebnisse des Projekts verbleiben im ausschliesslichen Eigentum Diana Jermann, solange das Projekt nicht abgeschlossen und vollständig bezahlt ist.

 

Diana Jermann behält sich vor, nicht verwendete oder verworfene  Ideen aus dem Projekt für zukünftige Projekte oder andere Kunden wiederzuverwenden. Wenn ein nicht verwendetes Konzept dem endgültigen Logo in Stil oder Aussehen sehr ähnlich ist,  wird Diana Jermann dieses bei einer Wiederverwendung entsprechend anpassen, um Verwechslungen zu vermeiden..

 

Vorbehaltlich der Vertraulichkeitsregelung darf Diana Jermann finale Deliverables in Portfolio, Website und Marketingmaterial zeigen. Auf Wunsch der Kunden (schriftlich vor Projektstart, z.B. NDA) unterbleibt die Veröffentlichung bis zur Freigabe.

 

 

 Nach Projektabschluss steht es den Kunden frei, das finale Design nach ihren Bedürfnissen zu modifizieren oder weiterzuentwickeln. Solche Änderungen nehmen die Kunden jedoch auf eigenes Risiko vor, insbesondere im Hinblick auf etwaige neue Rechtsverletzungen oder eine Beeinträchtigung der Designqualität, die durch unsachgemässe Änderungen entstehen könnte.

EIGENTUM & URHEBERRECHT

EIGENTUM & URHEBERRECHT

Alle Vorbereitungsmaterialien, Skizzen, Bilder und elektronischen Dateien, Quelldateien sowie vorbestehende Elemente, Tolls und Methoden bleiben Eigentum Diana Jermann.


Mit vollständiger Zahlung erhalten die Kunden eine exklusive, zeitlich und räumlich unbeschränkte, übertragbare und unterlizenzierbare Lizenz zur Nutzung der finalen Deliverables für alle geschäftlichen Zwecke, einschliesslich Bearbeitung/Weiterentwicklung und Markeneintragung.


Bei ausbleibender Schlusszahlung wird keine Lizenz erteilt; jede Nutzung ist unzulässig.

 

Diana Jermann behält sich das Recht vor, alle Arbeiten, Ideen oder Skizzen, die für dieses Projekt erstellt wurden, als Teil eines professionellen Portfolios zu präsentieren, auch, aber nicht nur, nach Abschluss des Projekts. Wenn Kunden Vertraulichkeit aufgrund von Geheimhaltung, Stealth-Modus oder einem NDA benötigen, muss dies offengelegt und vereinbart werden, bevor mit dem Projekt angefangen wird.

 

Die Abschlusszahlung stellt sicher, dass nur genehmigte und vereinbarte Deliverables in das Eigentum des Kunden übergehen. Alle anderen Konzepte oder früheren Ideen bleiben das Eigentum Diana Jermann, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.

STORNIERUNG

STORNIERUNG

Stornierung während des Projekts


Wenn Kunden sich entschliessen, das Projekt zu stornieren, nachdem Ideen und Vorschläge eingereicht wurden, werden alle bis zu diesem Zeitpunkt geleisteten Zahlungen nicht zurückerstattet. Je nach Umfang der geleisteten Arbeit und des Gesamtbudgets kann jedoch nach Ermessen Diana Jermann eine partielle Rückerstattung in Betracht gezogen werden

 

Wenn Diana Jermann das Projekt aufgrund von Krankheit, unvorhergesehenen Umständen oder einer Verletzung nicht abschliessen kann, erstattet sie den Betrag auf der Grundlage der abgeschlossenen Arbeiten anteilsmässig zurück. Wenn die bereits fertiggestellten Arbeiten von einem anderen Designer oder einer Designerin übernommen werden können, wird ein Prozentsatz auf der Grundlage der fertiggestellten Arbeiten zurückerstattet, oder es wird ein anderer angemessener Vorschlag in Betracht gezogen.

 

Sollte Diana Jermann aufgrund von Krankheit, unvorhergesehenen Umständen oder einer Verletzung nicht in der Lage sein, vereinbarte Fristen einzuhalten, wird gemeinsam der Status des Projekts und die zu erbringenden Leistungen festgelegt. Wenn der überarbeitete Zeitplan für die Kunden nicht akzeptabel ist, haben diese das Recht, das Projekt zu beenden. Wenn bis dahin noch keine Arbeit abgeschlossen wurden, erhalten Kunden ihre Anzahlung vollständig zurück. Wenn Arbeiten bereits abgeschlossen sind, wird ihnen die bis dahin geleistete Arbeit anteilsmässig in Rechnung gestellt. Wenn abgeschlossene Arbeiten an einen anderen Designer oder eine andere Designerin übertragen werden können, um sie fortzusetzen, kann eine faire Rückerstattung auf der Grundlage des erzielten Fortschritts anteilsmässig  besprochen werden oder eine andere angemessene Vereinbarung getroffen werden.


Projektunterbrechung


Diana Jermann hält sich das Recht vor, ein Projekt auszusetzen, wenn übermässiges Mikromanagement, ein nachgewiesener Mangel an Vertrauen, der den Fortschritt trotz der Präsentation einer angemessenen Anzahl einzigartiger Designkonzepte verhindert, oder die Weigerung, die letzte Zahlung zu leisten, vorliegt.

 

Dies wird rechtzeitig angekündigt, und es wird die Möglichkeit geboten, das Problem zu lösen, bevor das Projekt ausgesetzt oder beendet wird.


Wenn ein Projekt unter diesen Umständen ausgesetzt oder beendet wird, werden keine Rückerstattungen gewährt, und alle bis zu diesem Zeitpunkt ausgeführten Arbeiten bleiben das alleinige Eigentum Diana Jermann.


Unvorhersehbare Ereignisse


Diana Jermann übernimmt keine Haftung für die Nichterfüllung von Verpflichtungen im Rahmen dieser AGB aufgrund von Umständen, die ausserhalb ihrer Kontrolle liegen, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Naturkatastrophen, Regierungsmassnahmen, Terrorismus, Aufstände, Kriege, Lieferengpässe oder Transportstörungen. In solchen Fällen werden Kunden über die Ursache und die zu erwartende Verzögerung informiert, und Diana Jermann wird die Arbeit wieder aufnehmen, sobald es die Umstände erlauben.

HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung Diana Jermann ausgeschlossen.

 

Diana Jermann stellt sicher,  dass alle präsentierten Entwürfe originell sind und nach bestem Wissen und Gewissen nicht gegen andere Arbeiten verstossen oder diese plagiieren. Es werden grundlegende Überprüfungen durchgeführt, um sicherzustellen, dass die Dienstleistungen nicht unbeabsichtigt gegen die Entwürfe anderer verstossen.


Diana Jermann übernimmt jedoch keine rechtliche Verantwortung für Verluste oder Schäden im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten über die Originalität oder Authentizität der Dienstleistungen.


Die Kunden erklären sich damit einverstanden, ihre eigenen Überprüfungen und Sorgfaltspflichten in Bezug auf Plagiarismus und Originalität durchzuführen.


Wenn irgendwelche Bedenken bestehen, müssen diese sofort angesprochen werden, in jedem Fall jedoch vor Projektbeginn.

MARKENZEICHEN & URHEBERRECHT

MARKENZEICHEN & URHEBERRECHT

Diana Jermann weist ausdrücklich darauf hin, dass sie keine Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Prüfung oder Freigabe von Marken, Firmennamen, Titeln oder anderen geistigen Eigentumsrechten erbringt.


Aufgrund der Komplexität und der potenziellen Kosten, die mit umfassenden Recherchen nach bestehenden Marken, Urheberrechten, Firmennamen oder anderen geschützten Rechten verbunden sind, ist Diana Jermann nicht in der Lage, solche rechtlichen Prüfungen im Rahmen der angebotenen Designleistungen durchzuführen.


Beabsichtigen die Kunden, ein Logo oder Design als Marke oder anderes geistiges Eigentumsrecht eintragen zu lassen oder zu schützen, liegt es allein in der Verantwortung der Kunden, qualifizierten Rechtsrat einzuholen und erforderliche Recherchen oder Registrierungen über die zuständigen Behörden oder professionellen Berater zu veranlassen.

MARKENNAMEN

MARKENNAMEN

Die Kunden sind vollständig dafür verantwortlich, dass Ihre Firmen-, Produkt- oder Markennamen rechtlich verfügbar und frei von Konflikten sind, bevor die Arbeit beginnt. Sollten sich nach Abschluss des Projekts rechtliche Probleme mit dem Namen ergeben, werden keine Rückerstattungen gewährt, und Diana Jermann übernimmt keine Haftung für etwaige Probleme, die sich daraus ergeben könnten.

 

Die Kunden vergewissern sich, dass der Name, den sie verwenden möchten, frei und rechtlich unbedenklich ist, bevor das Projekt in Angriff genommen wird. Eine Änderung des Namens während des Projekts ist nicht nur kostspielig, sondern auch schwierig umzusetzen und führt zu erheblichen Verzögerungen.

 

Wenn eine Namensänderung in der Mitte des Projekts erforderlich wird, nachdem bereits eine umfangreiche Logountersuchung durchgeführt wurde, müssen die Gesamtkosten des Projekts neu berechnet werden, um die zusätzliche Nacharbeit zu berücksichtigen. Es muss unbedingt sichergestellt werden, dass der Name angemessen geprüft wurde, um zu bestätigen, dass er nicht von anderen verwendet wird oder gegen bestehende Marken, Geschäftsnamen oder andere rechtliche Schutzmassnahmen verstösst.

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Es gilt schweizerisches Recht (ohne Kollisionsnormen). Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich, Schweiz.

 

Änderungen oder Ergänzungen der Vereinbarung (einschliesslich dieser AGB) bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform (E-Mail genügt hierfür nicht, es sei denn, es wird ausdrücklich abweichend vereinbart).

 

Salvatorische Klausel


Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.